Voraussetzung für ein erfolgreiches Arbeitsverhältnis in unserem Sicherheitsdienst besteht in der Überprüfung und der Unbedenklichkeitsbescheinigung durch das zuständige Ordnungsamt
(uneingeschränkte Auskunft).
40-stündige Unterrichtung
der IHK nach § 34a GewO für Unselbstständige
Berechtigt als Angestellter im Sicherheitsdienst zu arbeiten, allerdings nicht im öffentlichen Verkehrsraum und auch nicht in Hausrechtsbereichen mit tatsächlich öffentlichem Verkehr.
80-stündige Unterrichtung
der IHK nach § 34a GewO für Selbstständige
Berechtigt dazu sich im Bewachungsgewerbe selbstständig machen zu dürfen.
IHK-Sachkundeprüfung im Bewachungsgewerbe nach
§ 34a GewO
Berechtigt zur Ausübung (fast) aller Tätigkeiten im Bewachungsgewerbe. Auch im öffentlichen Verkehrsraum etc. Dies ist die mittlerweile am meisten geforderte Qualifikation im Gewerbe (aufgrund
der Flexibilität der Mitarbeiter)
IHK-geprüfte Schutz und Sicherheitskraft (GSSK)
Nachfolger der sog. "Werkschutzfachkraft" Nach mindestens 2 Jahren Praxis im Gewerbe und / oder anderen und weiteren Voraussetzungen als sog.
Fortbildungsprüfung möglich.
Häufig gefordert bzw. gerne gesehen im Bereich Werkschutz.
Servicekraft für Schutz und Sicherheit
(2-jährige Berufsausbildung)
Staatlich anerkannte Berufsausbildung;
"Vorarbeitertätigkeiten" im Sicherheitsdienst;
z.B. Tätigkeiten als Objekt- und/oder Teamleiter
Fachkraft für Schutz und Sicherheit
(3-jährige Berufsausbildung)
Staatlich anerkannte Berufsausbildung;
Führungstätigkeiten im Bewachungsgewerbe;
primär im Bereich Organisation, Planung, Einsatzleitung, Akquise tätig.
Meister für Schutz und Sicherheit
(Meisterbrief)
Führungsaufgaben, Firmenführung, Akquise.
Studium Risiko- und Sicherheitsmanagement/
Sicherheit und Gefahrenabwehr
Koordiniert die Organisation zur systematischen Erkennung, Analyse, Bewertung und Überwachung von Risiken.
Firmenintern
Aufgrund des innerbetrieblichen Weisungssystems besteht zudem die Möglichkeit in spezialisierten Teilinstanzen als Führungskraft (Vorgesetzter) heranzuwachsen.